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Name | Detailliertes Maßnahmenprogramm HY |
Beschreibung | Im detaillierten Maßnahmenprogramm wurden die hydromorphologischen (HY) und siedlungswasserwirtschaftlichen (SWW) Maßnahmenarten aus dem Maßnahmenkatalog des zweiten Bewirtschaftgungsplanes den einzelnen Wasserkörpern zugeordnet. Ziel dieser Zuordnung ist, dass für jeden Wasserkörper die Maßnahmen vorgesehen werden, die dazu beitragen, die im Wasserkörper vorliegenden Belastungen und Defizite zu verringern und so zu einer Verbesserung seines Zustandes bzw. zum Erhalt des guten Zustandes führen. Das Spektrum der hydromorphologischen Maßnahmen umfasst die Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit, die Gewässerrenaturierung sowie die Regulierung des Mindestwasserabflusses. Einige hydromorphologische Maßnahmenarten können eine positive Wirkung auf die Minderung von Hochwasserereignissen haben. |
Stichwörter | Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG), Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (Richtlinie 2007/60/CE), Maßnahmen, Hydromorphologie, Renaturierung, Durchgängigkeit, Mindestwasserabfluss |
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